Wie häufig muss die Kühlflüssigkeit gewechselt werden?
Additive, pH-Puffer und andere Zusätze im Kühlerschutz bauen sich nach und nach ab bzw. altern mit der Zeit. Daher raten wir, alle drei bis vier Jahre die Kühlflüssigkeit komplett auszutauschen. Auch bei jeder Reparatur am Kühlsystem mit Teiletausch ist dringend zu empfehlen, das Kühlsystem zu reinigen und den Kühlerschutz komplett auszutauschen. So wird verhindert, dass Fremdkörper wie Rost, Schmutz und Partikel im System verbleiben und zu Ablagerungen, Kühlerkorrosion und sonstigen Schädigungen führen.
Was bedeuten Zulassungen der Automobilhersteller?
Die Automobilhersteller sprechen keine Empfehlungen für Kühlerschutzmittel aus, sondern erteilen nur Freigaben bzw. offizielle Zulassungen. Ein zugelassenes Kühlerschutzmittel wird in der Regel bei der Erstbefüllung durch den Automobilhersteller eingesetzt und kann auch innerhalb der Garantiezeit ausgetauscht werden, ohne dass die Garantie des Herstellers beeinflusst wird. Durchschnittlich 30 verschiedene Tests muss ein Kühlerschutzmittel bestehen, bevor es von Kfz-Herstellern Zulassungen erhält. Dies sind Korrosions- und Materialverträglichkeitstests mit den Originalkomponenten des Kühlsystems, aber auch Motoren- und Fahrzeugversuche. Erst wenn ein Kühlerschutzmittel alle Prüfungen erfolgreich bestanden hat, erteilen die Automobilhersteller ihre offiziellen Zulassungen. Ein solches Verfahren dauert zwischen drei und fünf Jahren und ist kostenintensiv. Bei jeder Änderung der Rezeptur muss das Kühlerschutzmittel erneut die gesamte Prozedur durchlaufen, um erneut die Zulassung zu erhalten. GLYSANTIN® hat die meisten Zulassungen großer Automobilhersteller.
Können GLYSANTIN® Produkte in anderen Bereichen als dem Auto verwendet werden?
Ja, GLYSANTIN® Produkte können auch für andere Anwendungsbereich, wie z.B. bei Schwerlastanwendungen (Stationären Motoren, Zügen, Offroad Fahrzeugen und Marine) sowie bei Windkraftanwendungen verwendet werden. Um weitere Informationen und die jeweiligen Zulassungsinformationen zu erhalten, klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link.